Mitgliedschaft in der KjG

Wer kann Mitglied werden?

Hinweis: Diese Seite befindet sich zurzeit im Aufbau und wird in den nächsten Wochen vervollständigt.

In der Katholischen jungen Gemeinde kann jede*r Mitglied werden, der/die Grundlagen und Ziele der KjG teilt: Die Katholische junge Gemeinde (KjG) ist ein Kinder- und Jugendverband, in dem junge Menschen bei gemeinsamen Aktivitäten christliche Werte leben, lernen sich eine eigene Meinung zu bilden sowie soziale und politische Verantwortung zu übernehmen. Wir geben Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Raum, einander zu begegnen, Spaß zu haben, sich weiter zu entwickeln und eigene Zugänge zum Glauben zu finden. In unserem Verband machen wir uns stark für Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit, auch in Kirche und Gesellschaft (Mission Statement der KjG)

Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?

Schnuppermitgliedschaft

Du wirst automatisch Schnuppermitglied in der KjG, wenn du bei einem unserer Kurse teilnimmst, und kannst in dieser Zeit vergünstigt die Angebote der KjG in Anspruch nehmen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, solange du dich nicht in der Diözesanstelle meldest und in einer KjG-Gruppe oder auf Diözesanebene Mitglied wirst. Vor dem Ende deiner Mitgliedschaft erhältst du von uns einen Brief, der unter anderem Informationen über eine KjG-Mitgliedschaft (Dauermitgliedschaft) und unsere Angebote enthält.

Kreis der Freunde und Förderer

Wenn deine aktive Zeit als KjGler*in vorbei ist, du die KjG aber weiterhin unterstützen möchtest und auch weiterhin den Kontakt zu anderen ehemaligen KjGler*innen halten möchtest, kannst du Mitglied in unserem „Kreis der Freunde und Förderer“ (KdFF) werden. Weitere Informationen zum KdFF findest du auf der folgenden Seite …weiterlesen.

 

Fördermitgliedschaft in einer Pfarrei 

Dauermitgliedschaft

Als Mitglied in der KjG kannst du an Veranstaltungen deiner KjG-Gruppe bei Veranstaltungen auf der Orts- und  der Diözesanebene kostengünstiger teilnehmen, als Kinder und Jugendliche, die kein Mitglied in der KjG sind. Zu diesen Veranstaltungen gehören beispielsweise die jährlichen Ferienfreizeiten der KjG-Gruppen, die Gruppenstunden und sonstige Aktionen der Ortsebene. Auch auf der Diözesanebene bieten wird Aktionen und Schulungen (z.B. die Gruppenleiterschulung) an, für die der Teilnehmer*innen-Beitrag als KjG-Mitglied günstiger ist. 

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft in der katholischen Jungen Gemeinde dient der ideellen und finanziellen Unterstützung der Arbeit des Verbandes. Ein Stimmrecht besteht nicht. Jede/r (außer aktive KjGler/innen) kann Fördermitglied werden. Dazu gehören bspw. ehemalige KjGler/innen und auch juristische Personen und Körperschaften.

Der Diözesanebenenanteil für Fördermitglieder auf Pfarreiebene beträgt 0 €. Dort kann natürlich ein Beitrag erhoben werden, der aber vollständig in der Pfarrei bleibt. Dadurch soll die Identifikation mit der KjG gestärkt werden.

Somit bietet sich die Möglichkeit Mitglieder länger an der Basis zu halten.

Wie viel kostet die KjG-Mitgliedschaft (Dauermitgliedschaft)?

Für die Mitgliedsbeiträge entscheidend ist die Zuordnung zu einer Altersstufe. Für 2017 ergeben sich folgende Mitgliedsbeiträge:

Kinderstufe bis 13 Jahre / ab Jahrgang 2004 20,00 €
Jugendstufe 14-16 Jahre / Jahrgang 2001-2003 22,00 €
Junge Erwachsene ab 17 Jahre / bis Jahrgang 2000 24,00 €

Wichtig: Bei diesen Zahlen handelt es sich um die Beiträge, die an die Diözesanebene pro Mitglied zu entrichten sind. Es steht den Pfarreien darüber hinaus frei, einen eigenen Beitrag festzulegen, der vom Diözesanbeitrag abweicht. Die Diözesanebene entrichtet von diesen Mitgliedsbeiträgen den Bundesebenenanteil und den BDKJ-Anteil für die Mitglieder.

Neben den normalen Beiträgen gibt es auch einige Sonderbeiträge wie beispielsweise der Familien- oder der Solidaritätsbeitrag. Informationen zu den Sonderbeiträgen erhältst du bei deiner Pfarrleitung oder in der Diözesanstelle.

Mitglieder sind bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres abzurechnen. Für Mitglieder, die bis zum 01.05. abgerechnet wurden zahlt der Diözesanverband an die Dekanats- und Bezirksverbände einen Zuschuss von 30 € pro abgerechnete Pfarrei plus 0,50 € pro abgerechnetem Mitglied.

Darüber hinaus sollen die Pfarreien bis 01.Juli des laufenden Jahres der Diözesanebene mitteilen wie viele Personen die KjG-Angebote nutzen ohne einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Ein Fragebogen zu Erfassung dieser statistischen Daten wird an die Pfarreien versendet. Für die Stimmen an der Diözesankonferenz werden alle Mitglieder berücksichtigt die bis zum 31.12. des vorherigen Jahres abgerechnet wurden. 

Beitrittsformular

Das Beitrittsformular kann hier heruntergeladen werden. 

Alle Details zur Mitgliedschaft (über Eintritt und Austritt etc.) kannst du auch in unserer Satzung entnehmen.

Wie gründe ich eine KjG-Ortsgruppe?

Die Mitglieder der KjG in einer Pfarrei bilden eine Pfarrgemeinschaft. Diese Pfarrgemeinschaft muss aus mindestens sieben Dauermitgliedern bestehen. Wichtig ist also, dass du dir zu Beginn ein paar Freund*innen suchst, die mit dir eine Pfarrgruppe gründen wollen. Informationen über die KjG (z.B. über das Profil und die Angebote/Aktionen) erhaltet ihr bei der Diözesanstelle oder findet ihr hier bei uns auf der Homepage. Nehmt auch Kontakt zu Personen aus eurer Pfarrei auf und fragt, ob sie euch unterstützen. Ist alles in die Wege geleitet, findet die Gründungs-Mitgliederversammlung statt: Eine Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller KjG-Mitglieder in eurer Pfarrei. Bei eurer ersten Mitgliederversammlung stimmt ihr über die Gründung eurer KjG ab, gebt euch eine Satzung und wählt eure Pfarrjugendleitung.

Unsere Diözesanleiter*innen und die Diözesanstelle begleiten euch gerne bei eurem Vorhaben, eine KjG-Gruppe zu gründen. Meldet euch einfach bei uns. 

Aktuelle Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.